Entsorgung
Die Hygienerichtlinien regeln die Entsorgung von Lebensmittelabfällen in Küchen. Vorher gilt es aber, nach dem Grundsatz „Vermeidung vor Verwertung“ Abfälle zu reduzieren. Die Vermeidung von Abfällen hat nach dem „Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder“ (nach dem § 33 Kreislaufwirtschaftsgesetz) höchste Priorität und wird auch in der fünfstelligen Abfallhierarchie der Europäische Abfallrichtlinie (ARRL) als bedeutendste Maßnahme eingestuft.
Das Trennen von Abfallarten in den Betrieben der Gastronomie ist dabei schon etablierter Alltag, als schwieriger erweist sich aber das Vermeiden von Abfallarten. Verpackungen und Lebensmittelabfällen sind besonders schwer vermeidbar.
Im Jahr 2018 entstanden insgesamt 18.9 Millionen Tonnen an Verpackungsabfällen in Deutschland, damit ist der Verbrauch von 2010 bis 2018 um fast 18% gestiegen. Der deutsche pro Kopf Anteil, der bei 220,5 kg liegt, ist dabei weit über dem EU-Durchschnitt.